Amtliches Kennzeichen am ATV oder Quad

Amtliches Kennzeichen am Quad / ATV

Das leidige Thema vom amtlichen Kennzeichen an Kleinfahrzeugen.

Jahrzehnte auch schon das Ärgernis eines jeden Motorradfahrers – wenig Platz, aber großes Kennzeichen. Ich fahre jetzt seit 35 Jahren Motorrad und bei jeder Zulassung gibt es dann eine ähnliche Diskussion bzgl. der Größe des Kennzeichens.
Bei Motorrädern gab es einst die (B x H) 28 x 20 cm Standartlösung. Das Nummernschild passte gerade so zwischen die Packtaschen oder Koffer und wurde durch die Abgase des Schalldämpfers rückseitig mit schwarzen Partikeln voll gepustet und zudem wohl temperiert gehalten. Ganz nebenbei bemerkt verändern sich hierdurch die Geräuschemissionen.
Mit etwas Handlungsgeschick konnte man einst aber auch ein Kennzeichen mit den Abmessungen 24 x 20 cm möglich, pro Seite also 2 cm schmaler erhalten. Wenige Gemeinden und Städte bevorrateten sogar quadratische Schilder im Format 20 x 20 cm. Diese kamen aber wegen des überaus wichtigen Euro-Symbols welches jedes neu- oder wieder zugelassene Fahrzeug am Nummernschild per Dekret tragen muß, schnell außer Betracht, da bei der vorgeschrieben Zifferngröße schlichtweg der Platz in der ersten Reihe fehlte. Die großen Kennzeichen bekamen in der Szene die liebevolle Bezeichnung; Kuchenblech.
Immer wieder sah man dann aber Autos, vornehmlich teure Sportwagen oder Limousinen mit Trecker-Kennzeichen, was dem gepeinigten Motorradfahrer schnell denn Hals platzen ließ. Denn schließlich war auf den Zulassungsstellen die Standardargumentation, daß die 80er oder Traktor Kennzeichen zu klein seien und die Polizei diese nicht erkennen könnte. Wohl bemerkt die deutsche Polizei, denn Polizisten in anderen Ländern, vereinzelt auch der EU-Länder haben scheinbar keine Probleme mit den Augen.
Der Scherz bei der Sache ist aber der, daß die Motorrad-Kennzeichen, die seit einigen Jahren vergeben werden (Format B x H: 18 x 20 cm), exakt die unlesbare Zifferngröße der Traktor-Kennzeichen haben.
Sehr vorbildlich! Dieses lesbare US-Kennzeichen ist gerade mal 2 cm höher als ein Einwegfeuerzeug.
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Wir wollen hier aber nicht über Motorräder sprechen, sondern über Quads und ATV's. Die Problematik ist jedoch vergleichbar, denn auch am Quad ist nur sehr wenig Platz für eine sinnvolle Anbringung des Kennzeichens.
Große Kennzeichen an Quads oder ATV's bergen Verletzungsgefahr durch scharfe Kanten. Durch ein großes Kennzeichen an der Fahrzeugfront wird der Fahrtwind an der Kühlung des wasser- oder luftgekühlten Motors gehindert, welcher eh permanent, bei warmen Außentemperaturen, gerade auch im Gelände, der Gefahr eines Hitzetodes ausgesetzt ist.
Jetzt mal ganz ehrlich, lassen wir die Verletzungsgefahr für Fahrer, Unfallgegner, oder Mechaniker am ATV mal außen vor. Wo kann man Kfz-Kennzeichen „ideal“ befestigen? Nirgends!

Die Front des ATV

2 Scheinwerfer, 2 Blinker, Kühler- oder Belüftungsschlitze für den Motor, Seilwinde, ggfs. Extension auf dem Gepäckträger. An keiner Stelle der Fahrzeugfront ist die Anbringung des Kennzeichens ohne Einschränkung möglich, jedenfalls nicht wenn die seitenlangen Vorschriften über Gestaltung und Anbringung von Kennzeichen nach der StVZO berücksichtigt werden sollen, der Motor keinen Hitzetod sterben und die Seilwinde noch betriebsbereit bleiben soll.
So macht die Kennzeichen-Anbringung zwar Sinn, so sollte es aber auch nicht sein und hier an diesem LOF ist schon das kleine Traktor-Kennzeichen angebracht.
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Das Heck des ATV

Gehen wir mal davon aus, dass einem Traktor-Kennzeichen stattgegeben wurde (Format 13 x 24 cm), dann haben wir bei vielen kleineren Fahrzeugen mit zulässiger Mittelrückleuchte schnell einen idealen Platz unter der selbigen gefunden. Achtung, die mittig angebrachte original Rückleuchte ist lt. meinem DEKRA Prüfer nur bei Fahrzeugen mit einer Spurbreite von weniger als einem Meter statthaft, bei größeren Spurbreiten müssen 2 Rücklichter, wie auf folgendem Foto ersichtlich, montiert werden.
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Jetzt geht’s aber noch weiter

Jetzt ist der einzig sinnvolle Platz zur Anbringung des Kennzeichens wieder in Gefahr, denn wird das Fahrzeug auf 2 Rückleuchten umgebaut, ist die mittige Rückleuchte außer Betrieb zu setzen. Jetzt sind sie wieder da die Probleme, wohin mit dem Kfz-Kennzeichen? Will man nicht zu den beiden Rückleuchten extra noch eine zusätzliche Kennzeichenbeleuchtung montieren, muß das Nummernschild nahe der Rückleuchte montiert werden. Bei ATV’s, welche i.d.R. mit einem Rammschutzbügel am Heck ausgestattet sind, verschwindet das Nummernschild dann dahinter und ist in Gänze oder teilweise nicht mehr zu lesen.
So macht die Kennzeichen-Anbringung hinten Sinn, außer das die Siegel nicht sofort ersichtlich sind. Das Kennzeichen von außen auf den Rammbügel zu setzen, ginge ja auch, aber dort gibt es keine Kennzeichen-Beleuchtung und gäbe es sie dort, wäre sie durch den Bügel nicht geschützt und durch äußere Einflüsse wohl schnell kaputt.
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Neulich bei der Zulassungsstelle

Eine kleine Anekdote: Wollte für ein LOF-zugelassene ATV (LOF bedeutet: Land- oder Forstwirtschaftliche Zulassung), auch als Ackerschlepper bezeichnet, die kleinen Traktor-Kennzeichen haben. Bei der ersten Dame sagte ich dann: ich brauche Traktor-Kennzeichen, das Fahrzeug ist ein Ackerschlepper. Sie rief dann zur Kollegin: Treckerkennzeichen? Diese erwiderte: welcher Hersteller? YAMAHA! Dafür gibt es keine kleinen Kennzeichen, krähte sie lustlos. Auch nach anstrengender Diskussion siegte dann die Willkür. Also gab es dieses neumodische Kennzeichen, identisch mit denen für Motorräder.
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